Zählerablesung & Zählerwechsel – fernauslesbare Messtechnik bis zur gesetzlichen Frist
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Heizungs-, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Heizkostenverteiler in Wohngebäuden fernauslesbar sein – die Übergangsfrist der Heizkostenverordnung endet am 31. Dezember 2026. Für Eigentümergemeinschaften und Verwalter, deren Bestand noch nicht umgerüstet ist, besteht jetzt Handlungsbedarf. IMMTEC übernimmt die komplette Umstellung: von der Bestandsaufnahme über den Gerätetausch bis zur automatisierten Abrechnung – aus einer Hand, ohne Schnittstellenverluste zwischen mehreren Dienstleistern.
Für wen wir arbeiten
- WEG-Verwalter, die ihren Bestand fristgerecht und ohne eigenen Koordinationsaufwand umrüsten wollen
- Eigentümergemeinschaften, die einen Anbieter für die gesamte Kette suchen – Erfassung, Geräte und Abrechnung
- Regionale Bestandshalter und Vermieter in Paderborn und Ostwestfalen-Lippe
Hinweis für Verwalter: Die Umrüstung auf fernauslesbare Messtechnik kann in der WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG).
So läuft die Umstellung ab
- Bestandsaufnahme: Wir erfassen den Ist-Zustand Ihrer Messtechnik und prüfen, was bis Ende 2026 umgerüstet werden muss.
- Gerätetausch: Montage fernauslesbarer Funk-Messtechnik. Ein Betreten der Wohnungen zur Ablesung ist danach nicht mehr nötig.
- Automatisierte Erfassung: Die Verbrauchsdaten werden per Funk fernausgelesen und fließen ohne manuelle Zwischenschritte direkt in unser Abrechnungssystem.
- Abrechnung und Verbrauchsinformation: Auf Wunsch übernehmen wir die jährliche Heizkostenabrechnung sowie die gesetzlich vorgeschriebene unterjährige Verbrauchsinformation.
Ihre Vorteile
- Rechtssicherheit: Fristgerechte Erfüllung der Heizkostenverordnung. Vermeidung von Kürzungsrechten der Nutzer, die bei Pflichtverletzungen bis zu 21 Prozent betragen können.
- Ein Ansprechpartner: Erfassung, Geräte und Abrechnung aus einer Hand – kein Datentransfer zwischen mehreren Dienstleistern, keine Schnittstellenfehler.
- Keine Wohnungsbegehungen: Die Fernauslesung spart Termine, Organisationsaufwand und Konflikte mit Mietern.
- Planbare Kosten: Wir stellen die Messgeräte im Mietmodell bereit. Sie investieren nicht in Hardware, sondern zahlen eine kalkulierbare Nutzungsgebühr inklusive Wartung, Eichfristmanagement und Austausch.
Unser Standard – 100 % fernauslesbar
Wir setzen ausschließlich auf fernauslesbare, funkbasierte Messtechnik. Das ist nicht nur unser Qualitätsanspruch, sondern ab 2027 gesetzlicher Standard. Die vollständig digitale Erfassung ist die Voraussetzung dafür, dass die gesamte Prozesskette – vom einzelnen Messpunkt bis zur fertigen Abrechnung – automatisiert und fehlerarm läuft.
Sie verwalten Objekte, die noch nicht umgerüstet sind?
Sprechen Sie uns an. Wir nehmen eine Bestandsaufnahme vor und zeigen Ihnen, wie Sie die Frist sicher einhalten.
