Ihr unabhängiger Messdienst aus der Region
Geräte, Ablesung und Abrechnung aus einer Hand – herstellerunabhängig, regional und zu fairen Konditionen. IMMTEC stattet Ihre Liegenschaften mit fernablesbarer Messtechnik aus (Submetering), liest die Verbräuche aus und erstellt die rechtssichere Abrechnung.
Unsere Messdienstleistungen im Überblick
Geräte, Ablesung und Abrechnung aus einer Hand – herstellerunabhängig, regional und zu fairen Konditionen. IMMTEC stattet Ihre Liegenschaften mit fernablesbarer Messtechnik aus (Submetering), liest die Verbräuche aus und erstellt die rechtssichere Abrechnung.
- Ausstattung mit Wärmemengenzählern, Heizkostenverteilern und Gateways
- Funk- und Fernablesung über eigene Cloud-Infrastruktur
- Monatliche Verbrauchsinformation und jährliche Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV
- Betriebskostenabrechnung – auch ohne Heizkostenabrechnung bei uns
- Wahlweise Komplettpaket (Geräte + Ablesung + Abrechnung) oder nur die Abrechnung auf Basis Ihrer Daten
Unser Anspruch ist klar: Wir setzen vollständig um, was die Heizkostenverordnung und das Eichrecht verlangen – fernablesbare Technik, monatliche Verbrauchsinformation, fristgerechte Eichung und rechtssichere Dokumentation. Nicht mehr, aber auch nichts davon weniger. Ein Ansprechpartner statt Großkonzern – für Hausverwaltungen, WEGs und private Vermieter.
Zählerablesung & Zählerwechsel – fristgerecht und gesetzeskonform
Wir lesen Ihre Verbrauchsgeräte zuverlässig aus und tauschen Zähler rechtzeitig vor Ablauf der Eichfrist – Sie tragen kein Fristenrisiko mehr.
- Turnusmäßige Jahres- und Zwischenablesung bei Nutzerwechsel
- Fernauslesung per Funk und Gateway – kein Wohnungszutritt nötig
- Erstmontage und Nachrüstung fernablesbarer Geräte
- Fristgerechter Eichaustausch nach einheitlich 6 Jahren für Warm-, Kalt- und Wärmemengenzähler
- Übernahme der gesetzlichen Verwender-Verantwortung für die Eichfristen per Vertrag
- Digitale, pro Einheit abrufbare Eichdaten-Dokumentation als Prüfnachweis
Nutzen: Eine abgelaufene Eichung kann dazu führen, dass die Abrechnung angefochten wird. Wir halten Ihre Zähler durchgehend in gültiger Eichung – ohne dass Sie sich um Termine und Fristen kümmern müssen.
Heizkostenabrechnung & monatliche Verbrauchsinformation – komplett HeizkostenV-konform
Wir liefern beides aus einer Hand: die jährliche verbrauchsabhängige Abrechnung und die gesetzlich vorgeschriebene unterjährige Verbrauchsinformation (UVI).
- Einzelabrechnung nach HeizkostenV mit verbrauchsabhängigem Anteil von 50–70 %
- Trennung von Heizung und Warmwasser, Erfassung der Energie- und Brennstoffkosten
- Monatliche UVI nach § 6a HeizkostenV: Monatsverbrauch, Vergleich zu Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsnutzer
- Sichere Bereitstellung über passwortgeschütztes Portal inklusive Zugangsnachweis
- Klar aufbereitete Abrechnungsbelege für Eigentümer und Nutzer
Nutzen: Wer die UVI nicht oder unvollständig liefert, riskiert Kürzungen der Heizkosten von 3 % – kumulierbar mit weiteren Kürzungsrechten bis zu 21 %. Wir stellen sicher, dass dieser Anspruch gar nicht erst entsteht.
Vernetzte Rauchwarnmelder mit Ferninspektion nach DIN 14676
Wir installieren Rauchwarnmelder ausschließlich dort, wo bereits ein Gateway unserer Messinfrastruktur vorhanden ist, und binden die Melder direkt an – für Ferninspektion und lückenlose Dokumentation.
- Geräte nach DIN EN 14604, Montage und Betrieb nach DIN 14676-1 (Fassung 2025-05)
- Anbindung an das vorhandene Gateway Ihrer Liegenschaft
- Ferninspektion (Typ C): automatische Übertragung von Funktions-, Batterie- und Verschmutzungsstatus
- Jährliche Inspektion im Regelfall ohne Wohnungszutritt; bei Defekt erfolgt ein gezielter Vor-Ort-Termin
- Revisionssichere, jederzeit abrufbare Wartungsprotokolle
Nutzen: Sie erfüllen Ihre Verkehrssicherungs- und Wartungspflicht (BauO NRW) nachweislich – ohne Terminabstimmung mit den Bewohnern und ohne separaten Vor-Ort-Dienst.
Hinweis: Dieser Service setzt eine bestehende Gateway-Infrastruktur voraus. Gern statten wir Ihre Liegenschaft im Rahmen unseres Messdienstes zunächst damit aus.
Betriebskostenabrechnung – korrekt umgelegt, fristgerecht zugestellt
Wir erstellen Ihre Nebenkostenabrechnung nach Betriebskostenverordnung und § 556 BGB – auch ohne dass Sie Heizkosten bei uns abrechnen.
- Vollständige Abrechnung aller umlagefähigen Betriebskosten
- Umlage nach Wohnfläche, Verbrauch oder Einheiten – je nach Mietvertrag
- Einhaltung der 12-Monats-Abrechnungsfrist
- Korrekte Berücksichtigung umlagefähiger Positionen wie Gerätemiete und Eichkosten; nicht umlagefähige Anschaffungskosten bleiben außen vor
- Auf Wunsch kombiniert mit der Heizkostenabrechnung
Nutzen: Eine prüfungssichere Abrechnung, die Fristen wahrt und Beanstandungen vermeidet – für Vermieter und WEGs, die die Abrechnung sicher auslagern wollen.
Interesse an unseren Messdienstleistungen?
Kontakt IMMTEC GmbH
Telefon: 05251 544 799 0
Mail: info@immtec-owl.de
Pagendarmweg 1a, 33100 Paderborn
